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Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer schweren Verfehlung des Arbeitnehmers zu lasten des Arbeitgebers besteht oder eine strafbare Handlung vorliegt.

Zudem sollten vorher weniger einschneidende Mittel die zur Sachverhaltsaufklärung führen könnten ergebnislos ausgeschöpft worden sein und die Videoüberwachung damit das einzig verbleibende Mittel darstellen.

Die verdeckte Videoüberwachung sollte nicht unverhältnismäßig sein.

Sollten Sie Probleme in Ihrem Unternehmen haben und die oben aufgeführten Kriterien erfüllt sein, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen die Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung, auch gerne zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand.

Tel. 030 – 33 00 83 23

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