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Stalking/Nachstellung (Stalker ermitteln)

Sie kommen aus einer misslungenen Beziehung, werden aber weiterhin vom Expartner belästigt?

Oder haben Sie einen heimlichen Verehrer/in der/die kein NEIN versteht?

Sie haben alles unternommen um dieser Situation entgegenzutreten.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um gemeinsam mit uns ein Annäherungsverbot bei Gericht zu erwirken.

Diese Verfügung verbietet Ihrem Ex- Partner z.B. das betreten Ihrer Wohnung, sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten, Orte aufzusuchen an denen Sie sich regelmäßig aufhalten oder Kontakt jeglicher Art zu Ihnen aufzunehmen, auch über das Telefon, E-Mail oder SMS.

Unsere Detektive unterstützen Sie, für alle Beteiligten nicht sichtbar, um alle Stalking- Taten zu dokumentieren und beweiskräftig, rechtliche Schritte unternehmen zu können.

Nachdem eine Verfügung bei Gericht erwirkt wurde, sollten Sie wieder ein normales Leben ohne Angst und Verfolgung führen können.

Tel. 030 – 33 00 83 23

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