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Mitarbeiterüberprüfung bei Verdacht der vorgetäuschten Krankmeldung

Wenn ein geplanter Urlaub nicht bewilligt wird, der Ausbau des Eigenheims oder auch andere Tätigkeiten für einen Mitarbeiter im Vordergrund stehen, greifen viele dieser Mitarbeiter dazu, dem Arbeitgeber eine vorgetäuschte Krankmeldung vorzulegen.

Jeder Arbeitnehmer der sich solcher Mittel bedient, sollte sich aber klar darüber sein, dass er mit diesem Schritt eventuell mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Denn, wer sich einer vorgetäuschten Krankmeldung bedient, jedoch nicht wirklich krank ist, provoziert mit seinem Verhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Die vorgetäuschte Krankmeldung muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden.

DER ARBEITGEBER STEHT DABEI IN DER BEWEISPFLICHT!

Hier überlegen viele Unternehmen eine professionelle Detektei, welche sich auf seriöse Ermittlungen und Observationen im Bereich Lohnfortzahlungsbetrug/Arbeitszeitbetrug spezialisiert hat zu beauftragen, um diesen Missstand beweisen zu können.

In der Regel darf ein Arbeitgeber nur dann eine Detektei beauftragen, wenn der begründete Verdacht einer schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verfehlung oder einer Straftat vorliegt.

Ohne einen konkreten Verdacht kann und darf auch eine Detektei nicht tätig werden.

Sollte jedoch ein konkreter Verdacht bestehen, haben Arbeitgeber das Recht den Verdächtigen Mitarbeiter durch einen Detektiv beobachten zu lassen und deren Tagesablauf zu dokumentieren, da hier ein berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer strafbaren Handlung besteht.

Durch Lohnfortzahlungsbetrug erleiden Unternehmen in Deutschland jährlich Millionenschaden!

Lassen Sie nicht zu dass Ihr Unternehmen zu den Betroffenen gehört!

Kontaktieren Sie unsere Detektei Berlin und wir werden bei berechtigtem Interesse für Sie tätig.

Tel. 030 – 33 00 83 23

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