Hinweis!
In vielen Fällen können die angefallenen Detektivkosten vom Verursacher der Kosten zurückgefordert werden.
Gemäß § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO sind die Kosten eines Detektivs als außergerichtliche Aufwendungen erstattungsfähig und/oder erstattungspflichtig, wenn dies zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war. Auch gemäß § 823 BGB können Kosten einer Detektei im Rahmen einer Schadensersatzklage vom Verursacher der Detektivkosten eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die hier aufgeführten Angaben allgemein zur Information dienen sollten. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung.
WIR BERECHNEN KEINE KOSTEN FÜR:
- das Erstgespräch
- die Auftragserteilung
- die Bereitstellung von Foto und Videomaterial
- keine Grundgebühr
- Standard- Ermittlungstechnik (ausgenommen Video- Überwachungsanlagen, GPS- Tracker und Observationsbus)
Es fallen auch keine Zuschläge an für:
- Nachteinsätze
- Wochenendeinsätze
- Feiertagseinsätze (ausgenommen Ostern, Weihnachten, Silvester und Neujahr)
- keine Kosten für die Einsatzplanung
- keine Kosten für die Einsatzvorbereitung
- Keine Kostenpauschale für den Einsatz eines Kfz
Honorarliste Privatperson ☏ 030 – 33 00 83 23
– Observation/Ermittlung pro Sachbearbeiter und Stunde – Zuschläge an Ostern, Weihnachten, Silvester und Neujahr | ab 53.- € |
An und Abfahrt 1 Std. am Tag / pro SB und Fahrzeug innerhalb Berlins | 53.- € |
Kilometergeld pro gefahrenen Kilometer | 0,95 € |
Honorarliste Wirtschaftsermittlungen ☏ 030 – 33 00 83 23
– Observation/Ermittlung pro Sachbearbeiter und Stunde – Zuschläge an Ostern, Weihnachten, Silvester und Neujahr | ab 59,00 € |
An und Abfahrt 1 Std. am Tag/ pro SB und Fahrzeug innerhalb Berlins | 59,00 € |
Kilometergeld pro gefahrenen Kilometer | 0,95 € |
Personenauskünfte (Arbeitgeberermittlung, Adressermittlung, Bonität etc.) | Auf Anfrage |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%