Gibt es in Ihrem Unternehmen Diebstähle oder auch Betrug durch die eigenen Mitarbeiter ?
Liegen Ihre Inventurdifferenzen weit über dem Durchschnitt ?
Wenn eines dieser Kriterien bei Ihnen zutrifft, sollten Sie sich als Unternehmer die Frage stellen, ob es nicht ratsam wäre, eine professionelle Detektei, welche sich auf diskrete Ermittlungen und Observationen im Bereich Diebstahl und Betrug spezialisiert hat zu beauftragen, um solche Missstände aufzuklären oder auch Zweifel auszuräumen. Denn Diebstahl, Betrug oder auch andere Straftaten stellen Unternehmer jeder Betriebsgröße vor Herausforderungen und dementsprechende Entscheidungen.
z.B. der Betrug:
Arbeitszeitbetrug kostet Unternehmen in Deutschland Millionenbeträge. Der missbräuchliche Umgang mit Geräten zur Arbeitszeiterfassung oder das wissentlich unrichtige ausfüllen von Stundennachweisen kann eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Das Erschleichen von Leistungen, etwa durch das vortäuschen einer Krankheit und entsprechenden Arbeitsausfall, oder das unterschlagen von Geld kann weiterhin zu einer fristlosen Kündigung führen.
Diebstahl:
Das Strafmaß für Diebstahl ist in Paragraph 242 StGB geregelt. Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder auch Geldstrafe sind möglich.
Bei Diebstahl gibt es in der Regel nur eine Konsequenz- die außerordentliche Kündigung. Dies gilt für jegliche Delikte gegen das Vermögen oder das Eigentum des Unternehmens. Welche Konsequenzen Arbeitgeber letztlich aus Straftaten, Betrug oder Betrugsversuchen ziehen, ist immer eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des Unternehmers.
Ob Kündigung oder nicht, das Arbeitsverhältnis wird durch entsprechende Vergehen zerrüttet und das Vertrauen irreparabel zerstört.
Die Gründe für diese Straftaten sind vielfältig. Geldnot, Überschuldung, Unzufriedenheit über die ausgeübte Tätigkeit, Wut über Vorgesetzte oder Kollegen etc.
Lassen Sie nicht zu dass Ihr Unternehmen zu den Betroffenen gehört!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir Ermitteln und Observieren für Sie, sodass Sie bei einem eventuellen Arbeitsrechtsstreit auf der sicheren Seite sind.
Dies gilt bei Unterschlagung, Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Betrug und Veruntreuung !
Rufen Sie uns an unter:
Tel. 030 – 33 00 83 23