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Lohnfortzahlungsbetrug

Immer mehr Unternehmen haben das Problem des Lohnfortzahlungsbetrugs durch eigene Mitarbeiter.

Die betroffenen Unternehmen erleiden durch Lohnfortzahlungsbetrug jährlich einen Millionenschaden.

Wenn sich z.B. Arbeitnehmer fälschlicherweise krankmelden, kann dies auf Dauer schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben.

Der Arbeitgeber steht dabei immer in der Beweispflicht.

Ohne einen konkreten Verdacht kann und darf jedoch auch eine Detektei nicht tätig werden.

In der Regel darf ein Arbeitgeber nur dann eine Detektei beauftragen, wenn der begründete Verdacht einer schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verfehlung oder einer Straftat vorliegt.

Sollte jedoch ein konkreter Verdacht bestehen, haben Arbeitgeber das Recht, den verdächtigen Mitarbeiter beobachten zu lassen und deren Tagesablauf zu dokumentieren, da hier ein berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer arbeitsrechtlichen Verfehlung oder einer strafbaren Handlung besteht.

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